Unter Geiern!
Überlegungen zum Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen.
Für Sie geschrieben in der HANSA 03/2007
Bitte achten Sie auf unseriöse Angebote!!!
Lange Zeit galt der
Handel mit Schiffsbeteiligungen als so genannter "Grauer
Kapitalmarkt", ein Ausdruck, den mit Vorliebe Banken benutzt
haben. Man wollte damit dieses Marktsegment so ein wenig in die
"Schmuddelecke" der Kapitalanlagen drängen, um
den eigenen teilweise schlechten Produkten Tor und Tür zu
öffnen. Ein sehr beliebtes Argument der Banken in diesem
Zusammenhang war die schlechte Verwertbarkeit von Schiffsbeteiligungen
vor dem prospektierten Ablauf und die lange Kapitalbindungsdauer.
Im Verlauf der letzten
Jahre ist jedoch ein deutlicher Wandel eingetreten, weil sich
ein Zweitmarkt für Fondsbeteiligungen im Allgemeinen und
für Schiffsbeteiligungen im Besonderen entwickelt hat. Sicherlich
kann man in diesem Zusammenhang von einem geregelten Zweitmarkt
sprechen, in dem Schiffsbeteiligungen verkauft werden können.
Selbst unsere Banken haben zwischenzeitlich ihre Bedenken gegen
den "grauen Kapitalmarkt" über Bord geworfen -
was interessiert mich mein Geschwätz von gestern (Adenauer
lässt grüßen) - und vertreiben fleißig Schiffsbeteiligungen
über ihre Profitcenter in der Privatkundenberatung, weil
es ja einen Zweitmarkt gibt und diese Produkte besser laufen als
die hauseigenen.
Die "Zweitmarktszene"
hat in der Zwischenzeit aber verschiedene Entwicklungsstufen durchlebt.
Dies ist nicht negativ, aber einige Entwicklungen geben zu denken.
Natürlich will der Verkäufer einer Beteiligung den maximalen
Ertrag für sich verbuchen, aber das will der Käufer
umgekehrt natürlich auch erreichen, weil ja im Einkauf der
Gewinn liegt. Vor dem Hintergrund dieses Problems muss eine Unterscheidung
in vier verschiedene Formen des Zweitmarkthandels vorgenommen
werden.
Zum Einen gibt es die
klassischen Aufkäufer von Beteiligungen, die aus den erworbenen
Beteiligungen Fonds kreieren (sog. Zweitmarktfonds), die in ihren
Performanceaussichten gut dastehen, vorausgesetzt der Einkaufspreis
steht in einem gesunden Verhältnis zu den Ertragsaussichten
in der Zukunft. In Stichproben, die ich in der Vergangenheit gemacht
habe, konnte ich feststellen, dass sich die Angebotswerte für
den Ankauf der Beteiligungen im Wesentlichen mit meiner eigenen
Einschätzung deckten. Eine begrüßenswerte Entwicklung
des Marktes!
Diese Handelsform hat
in den Anfängen des sich bildenden Zweitmarktes sicherlich
zu guten Ergebnissen geführt, aber in der Folgezeit hat dieser
Markt eine Dynamik angenommen, die schon vergleichbar war mit
der Entwicklung im Bereich des "Neuen Marktes" bei den
Aktien. Ich habe darüber an gleicher Stelle unter der Überschrift:
"Der Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen" (HANSA
Ausgabe 04/2006) geschrieben
Zum Zweiten existiert
die Möglichkeit des Verkaufs einer Beteiligung über
das Emissionshaus direkt. Einige Emissionshäuser waren mit
dem Aufkauf ihrer Beteiligungen durch andere Marktteilnehmer nicht
einverstanden und schufen eigene Handelsinstrumente für ihre
Anleger. Dies ist sicherlich auch eine gute Art des Handels mit
Zweitmarktbeteiligungen, zumal die Emissionshäuser, die diese
Handelsplattformen im Internet eingerichtet haben, den Verkäufern
eine Hilfestellung anbieten. Diese Hilfestellung liegt in der
begleitenden Wertermittlung eines Anteils, basierend auf den Daten
aus den Geschäftsberichten. Dazu ist es natürlich erforderlich,
dass der verkaufsinteressierte Anleger objektiv durch das Emissions-haus
beraten wird. Solange die Hilfestellung als Serviceleistung für
den Anleger vor finanziellen Interessen des Emissionshauses steht,
ist das völlig in Ordnung.
Zum Dritten besteht
die Möglichkeit, sich über verschiedene Internet-Plattformen
am Marktgeschehen zu beteiligen, die in der Art und Weise von
"E-Bay-Auktionen" funktionieren. Hier kreisen die ersten
Geier über dem verkaufswilligen Anleger! Wenn er sich nicht
ausführlich mit seiner eigenen Beteiligung auseinandersetzt
und sich nicht bei seinem Berater oder beim Emissionshaus nach
dem Wert seiner Beteiligung erkundigt hat, kann für ihn das
Problem entstehen, dass er eiskalt "übervorteilt"
wird! Die Kenntnis der Aufkäufer bezüglich des Wertes
der Beteiligungen wird gegen die Unkenntnis des Verkäufers
eingesetzt.
Ein sehr "hübsches"
Beispiel dafür ist z.B. folgende Formulierung: " Es
ist an der Zeit, sich - ggf. gemeinsam mit Ihrem Berater - Gedanken
darüber zu machen, ob in der derzeitigen Marktverfassung
( sinkender Dollar, sinkende Einnahmen, sinkende Ausschüttungen)
der Verkauf bzw. Teilverkauf von Schiffsbeteiligungen sinnvoll
ist. Als Makler und Handelsgesellschaft für Anteile an geschlossenen
Schiffsfonds führen wir Käufer und Verkäufer professionell
zusammen usw
..!"
Hier stellt sich für
mich die Frage: Warum sollte eigentlich irgend jemand eine Zweitmarktbeteiligung
kaufen, wenn der Markt dermaßen schlecht ist? Noch interessanter
ist die Frage was die eigentlich dem Käufer einer solchen
Beteiligung erzählen weshalb er kaufen sollte? Nicht zu letzt
der Gedanke, woran verdienen die eigentlich? Fragen über
Fragen!
Zur vierten und schlimmsten
Variante, die sich auch wieder in zwei Untervarianten aufspaltet,
komme ich nachfolgend und diese Variante hat auch die Überschrift
dieses Kommentars ausgelöst: "Unter Geiern", natürlich
in Anlehnung eines "Kameraden" meiner Jugend, Karl May!
Eine Unart in der Anlageszene
war und ist es immer noch, Handelregisterauszüge über
Schiffsbeteiligungen abzufordern, um an Informationen über
die beteiligten Gesellschafter zu kommen. Dies ist sehr einfach,
weil die entsprechenden Daten in den Emissionsprospekten stehen
und ein Handelsregisterauszug nur ca. 20,-- EURO kostet. Ein solcher
Handelregisterauszug liefert sehr viele Daten über den beteiligten
Gesellschafter einer Schiffsbeteiligung. Mit wenig Aufwand ist
es im Zuge heutiger Kommunikationsmöglichkeiten sehr einfach
die weiteren Daten wie Anschrift etc. eines Kommanditisten zu
ermitteln. Nachdem man sich diese Daten besorgt hat, stürzen
sich die Leute wie die Geier auf die Anleger und machen ihnen
unter den fadenscheinigsten Argumenten den Verkauf ihrer Beteiligung
schmackhaft.
Die Anleger werden
angeschrieben unter Bezugnahme auf Telefonate, die nie stattgefunden
haben, und die Vertragsentwürfe sind gleich beigefügt.
Leider liegt der angebotene Kaufpreis sehr deutlich unter dem
realistischen Wert. Bei einer anderen Variante wird dem Anleger
eine Laufzeitverkürzung seines angelegten Kapitals schmackhaft
gemacht. Eigentlich eine interessante Argumentation, nur leider
liegen auch bei diesen Ankaufsangeboten die Preise bis zu 60%
unter den realistischen Werten.
Diese eher sachlich
gehaltenen Schreiben unterscheiden sich sehr deutlich von den
barmherzigen Samaritern unter den Geiern. Da findet man schon
mal Formulierungen, die richtig nahe gehen: "Wie Sie sicherlich
wissen, hatte der Markt für Containerschiffe in den letzten
Jahren deutliche Einbußen zu verzeichnen. Diese hatten dazu
geführt, dass zeitweise die Ausschüttung für die
o.g. Fondsgesellschaft ausgesetzt werden musste. Ich möchte
Ihnen hiermit anbieten, Ihre Beteiligung aufzukaufen."
Diese Diktion erinnert
mich an mein Poesiealbum aus der Grundschulzeit. Darin konnte
man häufig lesen: "Edel sei der Mensch, hilfreich und
gut
" Nur leider fallen unbedarfte Anleger auch auf
solche Samariter-Geier herein und verkaufen ihre Beteiligungen
für knapp die Hälfte ihres wirklichen Wertes. Das Problem
liegt darin, dass die Anleger teilweise unvorbereitet von solchen
Schreiben überrascht werden. Hier ist seitens der Emissionshäuser
in der letzten Zeit zum Teil gute Aufklärungs-arbeit geleistet
worden, weil in den Informationsschreiben an die Gesellschafter
der Schiffsgesellschaften der Hinweis auf diese Aufkaufspraktiken
erfolgt ist. Hoffentlich behalten die Emissionshäuser dies
bei und setzen den Hinweis unter jedes Schreiben an die Gesellschafter.
Ein ganz entscheidender
Punkt ist nirgendwo in den Schreiben erwähnt, nämlich
die Versteuerung von Unterschiedsbeträgen bei älteren
Kombimodellen. Diese Kombi-Modelle mit einer Verlustzuweisung
zu Beginn der Beteiligung und der späteren Option zur Tonnagesteuer
wurden bis 2005 vertrieben. Es hat in der Vergangenheit bei der
Option zur Tonnagesteuer aber Fälle gegeben, bei denen die
festgestellten Übergangsgewinne, die beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
ermittelt werden mussten, den Wert der Beteiligung überstiegen
haben. Dies resultierte aus der Entwicklung der Marktpreise für
Schiffe.
Genau darin liegt für
den Anleger ein Gefährdungspotential von sehr großem
Ausmaß. Mal angenommen einer der aufkaufenden Geier hätte
Erfolg mit seinem Schreiben und kauft eine Beteiligung mit einem
Übergangsgewinn von 100% für 50% des Nominalkapitals
auf, dann würde der verkaufende Anleger nach Versteuerung
des Übergangsgewinnes im schlimmsten Fall alles verloren
haben. Er wird nämlich den geringen Verkaufspreis von nur
50% seines Nominalkapitals später aufwenden müssen um
die Versteuerung Übergangsgewinns von 100% seines Nominalkapitals
bezahlen zu können. Natürlich ist dies nur ein theoretischer
Fall, aber man darf gespannt sein wie sich die Gerichte verhalten
werden, wenn ein solcher Sachverhalt zur Entscheidung anstünde.
Ist das vielleicht Betrug?
Die neueste Variante
der Geier ist die Telefonakquisition. Hier werden die Anleger
mit Telefonanrufen darüber informiert, dass in den nächsten
Tagen quasi der Weltuntergang in der Schifffahrt bevorsteht. Der
Anrufer ist aber trotz der schlechten Aussichten bereit, die Schiffsbeteiligung
zu einem "guten" Preis zu erwerben. Es bleibt nur zu
hoffen, dass der Anleger dann die Geistesgegenwart besitzt und
den Anrufer fragt, weshalb er in Anbetracht des vermeintlich desolaten
Marktes ausgerechnet in gebrauchte Schiffsbeteiligungen investieren
möchte.
Sollten Sie diesbezüglich
unsicher sein, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter, weil
wir keinen Sinn für die "Geier" in diesem Markt
haben!